Welches Fleisch wird verarbeitet bzw. wie weit geht die Forschung mittlerweile bei Fleischersatz für Katzenfutter oder Hundefutter?
Sie interessieren sich dafür, welches Fleisch in Katzenfutter oder Hundefutter verarbeitet wird und woran Sie ein Futter mit wirklich hoher Qualität erkennen? Ja Ihr Interesse ist absolut berechtigt, denn wenige wissen, wie weit die Forschung mittlerweile geht. Wussten Sie, dass aus Erdgas ein bizarrer Fleischersatz hergestellt wird? Für Menschen verboten, für Hund und Katz erlaubt!
Die Rezeptur dazu liest sich wie die Zusammensetzung einer Campinggasflasche: man nehme 91 % Methan, 5% Ethan, 2% Propan und 0,5% n-Butan, versetze diese mit Bakterien, und schon entsteht ein billiger Fleischersatz! Diese empfohlene Mischungsvorschrift findet man in der Futtermittelverordnung, in der Erdgasfleisch schon lange zugelassen ist!
Die Frage ist also vielmehr, ob überhaupt Fleisch verarbeitet werden muss, – anstatt welches „Fleisch“ legal in Katzenfutter oder Hundefutter verarbeitet werden darf.
Obwohl schon angesucht, gibt es dieses oben erwähnte Erdgasschnitzel für uns Menschen noch nicht – es gibt nämlich gesundheitliche Bedenken! (Quelle: „Katzen würden Mäuse kaufen! Schwarzbuch Tierfutter“, „Spiegel“-Redakteur Hans-Ulrich Grimm) Tatsächlich will Grimm in seinem Buch mit der Vorstellung aufräumen, für Haustiere sei das Beste gerade gut genug. Aus Schlachtabfällen und Kadavern werde in Tierkörperbeseitigungsanlagen Tiermehl gewonnen, der Rohstoff für die großen Hersteller von Heimtiernahrung. Erst Aromen, Geschmacksverstärker, Konservierungs- und Farbstoffe sowie andere Zutaten aus der Kunstnahrungshexenküche machen daraus ein Menü! (Quelle: Handelsblatt)
Welches Fleisch ist in den gängigsten Futtermitteln für Katzen oder Hunde enthalten?
Wie schon im Beitrag „1. Qualitätsmerkmal: Offene Deklarationen vs. geschlossene Deklarationen“, können sich neben harmlos klingenden viele fragwürdige Rohstoffe hinter den bestimmten Begriffen für Fleisch verbergen. So erlaubt ist zum Beispiel die Bezeichnung „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“. Hier ist nicht erkennbar, welches Fleisch hier verarbeitet wird. Als tierische Nebenerzeugnisse sind Rohstoffe wie Nieren, Blut, Hirn, Lunge, Knochen, Wolle, Hörner, Bindegewebe, Sehnen, Haut, Magen, Darm, Drüsen samt Inhalt (Exkrete und Inkrete), Fruchtblasen (mit Hormonen), Schnäbel, Füße, Federn und vieles mehr zur Verarbeitung erlaubt. Hinter der Bezeichnung „Fleisch und Fleischmehl“ verbergen sich meistens Schlachtabfälle vom Schwein oder auch Fleisch von Tieren, welche für den menschlichen Verzehr als nicht tauglich beurteilt wurden. Ebenso verhält es sich bei Begriffen wie „Geflügelnebenerzeugnisse“.
Es ist jedoch nicht notwendig, dass Sie alle vorhin genannten Gruppendeklarationen, welche auch als geschlossene Deklarationen bezeichnet werden, auswendig lernen. Wenn sie einen Begriff in einer Deklaration lesen, dann brauchen sie nur kurz zu überlegen, ob sie diesem Begriff einen einzelnen Rohstoff wie zum Beispiel bei Lammfleisch, Gefügelfleisch oder Rindfleisch zuordnen können. Und selbst wenn sie dies können ist es wichtig, dass Sie auch Informationen, welche die Qualität des verarbeiteten Fleisches beschreiben, vorfinden. Suchen Sie nicht nur nach Informationen darüber, welches Fleisch im Futter enthalten ist, sondern auch welche Qualität dieses Fleisch im Futter Ihrer Katze oder Ihres Hundes hat.
Der Gesetzgeber erlaubt jedem Hersteller Zusatzinformationen auf freiwilliger Basis in der Verpackungsbeschreibung anzuführen, wie zum Beispiel die der verarbeiteten Fleischqualitäten. Welches Fleisch verwendet wurde, finden Sie unter dem Punkt „Zusammensetzung“ und über die verwendete Fleischqualität können Sie sich – wenn vom Hersteller freiwillig angegeben – durch Zusatzinformationen, sogenannte „Claims“ informieren.
Ein Beispiel eines Claims: Fleisch ausschließlich von Tieren, die auch für den menschlichen Verzehr freigegeben wurden.
Der Gesetzgeber überprüft einerseits Katzenfutter oder Hundefutter sehr streng, regelt jedoch andererseits die zur Verarbeitung zugelassenen Fleischvarianten und deren erlaubte Qualität sehr großzügig. Jedoch erlaubt der Gesetzgeber auch, dass Hersteller das verarbeitete Fleisch – sowie dessen Qualität auf freiwilliger Basis sehr genau beschreiben.
Entsprechend den vom Hersteller angegeben Fleischbezeichnungen und eventuell freiwillig gewählten Zusatzinformationen (Claims) auf Verpackungsangaben werden dann die zugelassenen Futtermittel kontrolliert.
Erklärung zu Claims:
Die Claims-Verordnung stellt sicher, dass Angaben zu besonderen Produkteigenschaften nicht willkürlich erfolgen. Sie regelt, wann und wie nährwert- bzw. gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden dürfen. Die Angaben müssen wissenschaftlich fundiert und für den Verbraucher verständlich formuliert sein. Produzenten dürfen nur zugelassene Angaben auf den Etiketten verwenden. Claims werden vom Gesetzgeber streng kontrolliert.
Zusammengefasst:
Nutzt ein Hersteller sehr großzügig gestaltete Deklarationsangaben indem er geschlossene Deklarationen verwendet, so werden Sie kaum in Erfahrung bringen können, welches Fleisch tatsächlich in Ihrem Katzenfutter oder Hundefutter verarbeitet wurde. Finden sie keine Zusatzinformationen (Claims) dazu auf einer Futterverpackung, dann können sie ebenfalls nur auf durch emotionale Werbung versprochene Produkt- und Rohstoffqualitäten vertrauen.
3. Qualitätsmerkmal:
Fleisch und Fleischqualität
Je nach Produkt bestehen die tierischen Rohstoffe bei Fedor® Tiernahrung aus zum Beispiel Geflügelfleischmehl, Lammfleischmehl, Heringsmehl, Geflügelleber oder Fettquellen wie Geflügelfett oder Lachsöl.
Auf jeder Fedor® Futterverpackung finden Sie dafür einen Claim.
Zum Beispiel: „Tierische Rohstoffe nur von Tieren, die für den menschlichen Verzehr als tauglich beurteilt wurden“.
Die in der Zusammensetzung genannten tierischen Rohstoffe müssen also in Ihrer Qualität aufgrund des beschriebenen Claims „Tierische Rohstoffe nur von Tieren, die für den menschlichen Verzehr als tauglich beurteilt wurden“ per Gesetz auch nachweisbar sein.
Somit dürfen in Fedor® Tiernahrung keine tierischen Rohstoffe von kranken Tieren, oder auch tierische Rohstoffe von Tieren verarbeitet werden, die zum Beispiel nach Einnahme Medikamenten nicht die für die menschliche Nahrung zugelassen wurden.

Entsprechend gesetzlich geregelte und kontrollierte Claims bei allen Fedor® Alleinfuttersorten
Diese finden sie in jeder Verpackungsbeschreibung (Deklaration) von Fedor® Alleinfuttersorten angeführt.
Beispiel: „Tierische Rohstoffe nur von Tieren, die für den menschlichen Verzehr als tauglich beurteilt wurden.“